Gesellschafts- und Konzernrecht

Von der Gründung bis zur Abwicklung

Unsere Mandanten beraten wir im gesamten Bereich des Rechts der Kapital- und Personengesellschaften, namentlich bei Gründungen, Durchführung von Kapitalmaßnahmen, Strukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz (Ausgliederungen, Spaltungen, Verschmelzungen, Umwandlungen etc.), Vorbereitung des IPO oder Private Placement, Implementierung von Management- oder Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, Gestaltung von Nachfolgeregelungen, Vorbereitung von und Vertretung bei Gesellschafter- und Hauptversammlungen sowie Beratung der Organe von Kapitalgesellschaften in allen gesellschaftsrechtlich relevanten Fragestellungen.

Weiter beraten wir bei der Bildung und Reorganisation von Konzernstrukturen, der Gestaltung von Unternehmensverträgen, sowie bei der geordneten Auflösung/Abwicklung einzelner Gesellschaften und ganzer Konzerne.

Ansprechpartner: RA Dr. Lotz, RA Schiermeyer, RA Möller, RA Jacobs