Schutz immaterieller Vermögenswerte
Marken, Patente und sonstige Schutzrechte stellen für Unternehmen jeder Art und Größe erhebliche Vermögenswerte dar. Bei der Absicherung und der strategischen Weiterentwicklung solcher Rechte stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten insbesondere zu markenrechtlichen, urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen und im Bereich sonstiger Kennzeichenrechte (Firmen, Unternehmenskennzeichen, Werktitel und Domains) und Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild, Namensrecht). Ferner prüfen und erstellen wir Abmahnungen, Unterlassungserklärungen sowie Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen. Ansprüche unserer Mandanten wegen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten oder Wettbewerbsverstößen setzen wir gegebenenfalls im einstweiligen Rechtsschutz durch.
Wir prüfen und gestalten Nutzungs- und Lizenzverträge im gesamten Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts (einschließlich Software- und Internetrecht). Eine wichtige Rolle spielt der Schutz des technischen und betrieblichen Know-Hows unserer Mandanten durch Lizenzverträge, Wettbewerbs- und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Ansprechpartner: RA Dr. Steinhaus