Die fehlerhafte Gestaltung eines Transaktionsprozesses kann hohe Verluste und Risiken auf Käufer- und Verkäuferseite mit sich bringen, wenn die Aufhebung eines Unternehmensvertrags nicht zum an sich vereinbarten Zeitpunkt wirksam wird. Dies kann zu ungewollten Haftungen beim Verkäufer und zu finanziellen Einbußen beim Käufer führen. Ein Urteil aus diesem Jahr bestätigt, dass ein Unternehmensvertrag mit einer abhängigen GmbH nur zum Ende eines Geschäftsjahres oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden kann. Weiterlesen