Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“) Gesellschafter einer GmbH, so ist nicht nur diese GbR als solche in die Gesellschafterliste aufzunehmen, sondern zugleich auch alle Gesellschafter der GbR ihrerseits. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Beschluss vom 24.05.2016 (27 W 27/16) entschieden. Weiterlesen