Der Verkäufer, der neben einem Unternehmen auch noch eine Darlehensforderung gegen das Unternehmen verkauft, haftet möglicherweise vier Jahre lang für den Fall, dass der Erwerber sich Zinsen oder Tilgungen auf die erworbene Darlehensforderungvon dem Unternehmen auszahlen lässt, das Unternehmen dann insolvent wird und der Insolvenzverwalter die erfolgten Zahlungen erfolgreich anficht. Das legt ein immer noch wenig bekanntes Urteil vom März 2015 nahe. Weiterlesen